Förderung Bauen

Sie haben ein Bauvorhaben und brauchen für die Umsetzung finanzielle Unterstützung?
Bauvorhaben können sein:

    • Renovationen bzw. Ertüchtigungen von Gemeindehäusern

    • Ökologische Projekte

    • Renovierung von Kirchgebäuden

    • CO2-2 Neutralität / Klimaschutz

 

Die Antragsstellung auf Bauergänzungsmittel und Mittel aus dem Umweltfonds unterliegen strengen Vorgaben. Wir bitten Sie, die folgenden Erläuterungen genau zu beachten.

Für Anträge zu Bauergänzungsmittel muss das angefügte Antragsformular verpflichtend verwenden. Der angefügte Kostenplan wird dringend empfohlen
Nachfolgende Kriterien müssen für eine Antragstellung auf Bauergänzungsmittel erfüllt sein:
Antragsberechtigt sind nur Kirchengemeinden. Ausnahmen können nach Absprache mit dem Vorsitzenden des Bauausschusses zugelassen werden.
Förderfähig sind alle Baumaßnahme an Kirchen der Kategorie 1. Für Kirchen der Kategorie 2 gibt es Einschränkungen. Kirchen der Kategorie 3 erhalten keine Förderung


Kategorie 1: Das Gebäude ist für den Verkündigungsauftrag der Kirche in der Berliner Stadtmitte unverzichtbar, erhält laufende Bau-Grundzuweisungen und wird bei Bedarf mit kreiskirchlichen Ergänzungszuweisungen unterstützt.
Kategorie 2: Der Erhalt des Gebäudes für die Wahrnehmung des Verkündigungsauftrags der Kirche in der Berliner Stadtmitte ist wünschenswert, sofern die Eigentümerin die Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten aufbringen kann. Es werden regelmäßige Bau-Grundzuweisungen zur Verfügung gestellt, kreiskirchliche Ergänzungszuweisungen werden jedoch nur in Ausnahmefällen gewährt.
Dem Antrag müssen gemäß beigefügtem Antragsformular nachfolgende Anlagen in der gegebenen Reihenfolge beigefügt werden. Antragsvorlage und Finanzierungsplan (s.u.) sind verpflichtend.

    • Anlage 1: Grund der Baumaßnahme
    • Anlage 2: Baubeschreibung
    • Anlage 3: Kostenschätzung
    • Anlage 4: Finanzierungsplan
    • Anlage 5: Falls keine Kostenschätzung (Anlage 3) vorgelegt wurde, muss ein Kostennachweis über mind. 2 konkurrierende Angebote geführt werden.
    • Anlage 6: Beschluss des zuständigen Gemeindekirchenrates
    • Anlage 7: Falls das Bauvorhaben Teil einer Gesamtmaßnahme ist, muss diese näher erläutert werden.
    • Anlage 8: Angaben zu einer ggf. vorhandenen Dringlichkeit.


Des Weiteren müssen nachfolgende Angaben gemacht werden:

    • Kirchengemeinde

    • Ansprechpartner

    • Handelt es sich um ein Baudenkmal? Falls ja, wurden das landeskirchliche Bauamt und der Denkmalschutz hinzugezogen?

    • Angaben zur gemeindlichen Nutzung des Objekts in Prozent.

    • Gesamtbestand der gemeindlichen Baurücklagen.

    • Gibt es einen kirchenaufsichtlich genehmigten Architektenvertrag?

    • Wurden die Baubetreuer des KVA zu Rate gezogen? (nicht verpflichtend)

    • Beauftragtes Architekturbüro mit Angabe des Inhabers bzw. Vertretungsberechtigten.

Der Antrag wird nach Vorabstimmung mit dem Vorsitzenden des Bauausschusses grundsätzlich an die Superintendentur des Ev. Kirchenkreises Berlin Stadtmitte gesendet. Dies kann auf dem Postweg, aber auch per Mail erfolgen. Die Baubetreuung des KVA prüft den Antrag formal und inhaltlich und leitet einen erfolgreich geprüften Antrag an die Mitglieder des kreiskirchlichen Bauausschusses.

Da es keine fest definierten Summen, aber ein begrenztes Budget gibt, sollte die Antragssumme vor Antragstellung mit dem Vorsitzenden des kreiskirchlichen Bauausschusses abgestimmt werden. Summen, die 200.000 € übersteigen, können in der Regel nur in Tranchen über mehrere Jahre hinweg bewilligt werden.

Bei Anträgen auf Bauergänzungsmitteln wird im Allgemeinen von dem Modell 1/3 Gemeinde, 1/3 Kirchenkreis und 1/3 Landeskirche ausgegangen. Ohne eine landeskirchliche Förderung können bis zu 50% der aufzubringenden Eigenmittel beantragt werden

Parallelanträge auf Mittel aus dem Umwelt-Fond des Kirchenkreises können für energetische Maßnahmen zusätzlich gestellt werden, ohne dass dies förderschädlich wäre. Auch parallel gestellte Anträge bei der Landeskirche auf Baubeihilfe oder Förderungen durch Dritte wirken sich nicht negativ aus. Allerdings ist dann ein Antrag auf Förderung aus dem Ökofonds des Kirchenkreises ausgeschlossen.

Zu jedem Antrag ist am Ende ein kurzer Abschlussbericht zu verfassen. Dieser wird der Kreissynode zur Kenntnis gebracht. Eine rückwirkende Förderung von abgeschlossenen Projekten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es können in Ausnahmefällen Anträge im laufenden Projekt gestellt werden. Die Gremien entscheiden dann im Einzelfall.

Förderlinie herunterladen