Förderlinie Unvorhergesehenes
Sie haben einen unvorhergesehenen, unverschuldeten Engpass und brauchen die Unterstützung des Kirchenkreises?
Unvorhergesehenes kann sein:
- Die Gemeinde hat unverschuldete, haushalterische Probleme
- Fusionen von Gemeinden
- Zwischenfinanzierung von Personal
- Überbrückungen
Der Kirchenkreis sieht für diesen Fall verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung und der Förderung vor. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an das Superintendententeam, leitung@kkbs.de, und an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herr Dr. Martin zur Nedden (m.zurnedden@kkbs.de).
Da es sich bei dieser Förderlinie um außergewöhnliche Situationen handelt, sind wir hier bemüht, individuell angepasste Regelungen zu finden. Dies geschieht in Absprache mit dem Superintendenten, dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und den beteiligten Gemeinden oder Rechtsträgern. In einigen Fällen kann dann der Haushaltsausschuss mitberatend tätig sein.
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Anträge "Unvorhergesehenes"
Notleidenden Gemeinden
Gremium: KKR | Berechtigte: Gemeinden | max. Höhe: - | Eigenanteil: - | Fristen: rollierend
Gemeinsame Projekte Kirchenkreis und Gemeinde
Gremium: HHA, KKR | Berechtigte: Gemeinden | max. Höhe: 10.000 | Eigenanteil: min. 25% | Fristen: rollierend
Projektanteile
Gremium: HHA / KKR | Berechtigte: alle Rechtsträger | max. Höhe: 30.000€ | Eigenanteil: min. 25% | Fristen: rollierend
Arbeit des Kichenkreises
Gremium: KKR | Berechtigte: alle Rechtsträger | max. Höhe: - | Eigenanteil: - | Fristen: rollierend