Bezirksamt Berlin Mitte fordert immer noch Zweckentfremdungsabgabe vom Träger eines Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not

Bezirksamt Berlin Mitte fordert immer noch Zweckentfremdungsabgabe vom Träger eines Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not

Bezirksamt Berlin Mitte fordert immer noch Zweckentfremdungsabgabe vom Träger eines Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not

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Bezirksamt Berlin Mitte fordert immer noch Zweckentfremdungsabgabe vom Träger eines Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not

Nach wie vor verlangt das Bezirksamt Mitte die Zahlung einer Zweckentfremdungsabgabe vom Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte e. V. für die Nutzung eines Wohn- und Beratungshauses für Frauen in Not. Die Einrichtung in der Tieckstraße 17 in Berlin-Mitte, die wohnungs- und obdachlosen Frauen und ihren Kindern Obdach und Beratung bietet, war bereits im Februar 2019 gemeinsam vom Diakonische Werk Berlin Stadtmitte und der Koeppjohann'schen Stiftung eröffnet worden. Kurz davor hatte das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V. als Betreiber eine Benachrichtigung des Berliner Bezirksamts Mitte erhalten mit der Aufforderung, pro genutzem Quadratmeter sechs Euro Zweckentfremdungsabgabe monatlich zu zahlen.   „Wir haben sofort Widerspruch dagegen eingereicht, doch bisher wurde der Bescheid nicht aufgehoben“, sagt Monika Lüke, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte, „dabei haben wir schlüssig aufgezeigt, dass aus juristischer Sicht keine Zweckentfremdung vorliegt.“ 

Ende Mai hat das Bezirksamt allerdings für einen kleinen Bereich der Einrichtung - das Dachgeschoss - den alten Bescheid aufgehoben, für diesen Bereich müssen keine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.  

Nachdem das Bewilligungsverfahren zunächst problemlos verlaufen war und die vorbeschriebene Nutzung des Hauses als Wohn- und Beratungshaus für Frauen und Kinder in Not auch mit Zweckentfremdungserwägungen vom Bezirksamt akzeptiert wurde, erhielt das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V. den geänderten Bescheid. Grundlage für die Forderungen des Bezirksamtes ist das im vergangenen Jahr weiter verschärfte Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) des Berliner Senates, nach dem „auch die Unterbringung von Obdachlosen oder geflüchteten Menschen zu Tagessätzen den Tatbestand der Zweckenfremdung erfüllt“.

 Inzwischen sind die ersten Bewohnerinnen in die Tieckstraße eingezogen. „Die Freigabe zur Nutzung des Hauses hat sich verzögert hat. Alle momentan nutzbaren Plätze waren sehr schnell belegt. Das zeigt uns, wie hoch der Bedarf ist – sogar jetzt in der wärmeren Jahreszeit“, sagt Geschäftsführerin Lüke. „Wenn wir die Zweckentfremdungsabgaben tatsächlich zahlen müssten, wäre das Wohn- und Beratungshaus für uns als kirchlichen Träger, der nicht gewinnorientiert arbeitet, auf Dauer nicht mehr haltbar.“

Die Unterkunft „Tieck 17 – Wohnraum für Frauen“ mit 27 Unterkunftsplätzen für wohnungslose Frauen und Kinder wurde bei der Ausstattung der Räumlichkeiten mit Küchen, Haushaltsgeräten und Mobiliar großzügig gefördert von der „Glücksspirale“ unterstützt. Weitere Spenden erhielt die Einrichtung  von „SamBA“ (Sammelfonds für Geldauflagen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen“ und über die TAGESSPIEGEL-Spendenaktion.
Die Ausstattung der vier Appartements im Hochparterre für wohnungslose Frauen und Kinder im „Betreuten Einzelwohnen“ wurde finanziell gefördert durch „Wohlfahrtsmarken“ und durch „Kollektenmittel“.
Darüber hinaus haben private Spender die Arbeit im „Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not“ unterstützt.


Foto:©Katja Bilo

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