Die Superintendentur

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Die Superintendentur

Der Superintendent vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit. Er berät Kirchengemeinden und zum Kirchenkreis gehörende Organisationen und Mitarbeiter. Außerdem lädt er regelmäßig zu Fachkonferenzen ein.
Der Superintendent besucht Kirchengemeinden und einzelne Einrichtungen vor Ort (Visitationen) und sorgt zusammen mit dem Kreiskirchenrat für die Erfüllung und Förderung der kirchlichen Aufgaben. Er ist bei der Besetzung der Pfarrstellen beteiligt, führt die Pfarrerinnen und Pfarrer in ihr Amt ein und führt zusammen mit dem Konsistorium der Landeskirche die Dienstaufsicht.

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