02/07/2024 0 Kommentare
Synodenbeschluss: AfD-Mitglieder dürfen bestimmte Kirchenämter nicht mehr ausüben
Synodenbeschluss: AfD-Mitglieder dürfen bestimmte Kirchenämter nicht mehr ausüben
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Synodenbeschluss: AfD-Mitglieder dürfen bestimmte Kirchenämter nicht mehr ausüben
Wer AfD-Mitglied ist, darf in unserer Landeskirche bestimmte Kirchenämter nicht mehr ausüben. Denn kirchliches Engagement und AfD-Mitgliedschaft sind laut Beschluss des Kirchenparlaments unvereinbar: Am 20. April 2024 hat die Synode der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz (EKBO) „die Mitgliedschaft oder tätige Unterstützung dieser Partei (gemeint ist ausdrücklich die AfD) … für unvereinbar mit dem Bekenntnis zu Wort und Sakrament und der Ausrichtung des Lebens auf Jesus Christus“ erklärt. Weiter heißt es im Beschluss der EKBO-Synode: „Das bedeutet eine Unvereinbarkeit mit Ämtern und Aufgaben, beispielsweise dem Ältestenamt sowie den Ämtern im Verkündigungsdienst in unserer Landeskirche.“ In den Handreichungen zur Wahl der 2025 geplanten Gemeindekirchenratsvorsitzenden sei dies zu berücksichtigen, hieß es. Denn unter anderen sei das Amt als Gemeindekirchenratsvorsitzender AfD-Mitgliedern verwehrt - ebenso wie die Leitung von Jugendgruppen oder ehrenamtlicher Predigtdienst.
Matthias Lohenner, Superintendent im Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, begrüßt die deutliche Entscheidung der Landessynode: „Es ist wichtig, dass die Synode ganz klar bereits die Mitgliedschaft in der AfD als ein Ausschlusskriterium für alle Ämter und Aufgaben in unserer Kirche benannt hat. Völkisches Denken und die andauernde gewaltschürende Hetze gegen Menschen, die der AfD nicht genehm sind, sind mit dem Kern der Botschaft unserer Kirche unvereinbar.“
Mehr dazu in einem Bericht des RBB
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