02/07/2024 0 Kommentare
Kirchenparlament ist offen für Veränderungen
Kirchenparlament ist offen für Veränderungen
# Kreissynode
Kirchenparlament ist offen für Veränderungen
Am Ende der Synode war klar: Die Lust auf Reformen ist da, und genügend gute Ideen gab’s ebenfalls. Die Tagung des Kirchenparlaments des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte am 11. November 2023 in der Kreuzberger Heilig-Kreuz-Kirche war ertragreich. In kurzen, lebendigen, biographisch geprägten Vorträgen erinnerte das Superintendenten-Team Silke Radosh-Hinder und Matthias Lohenner an bisher gemachte gute Erfahrungen mit kirchlichen Themen. Dann regten die beiden leitenden Geistlichen dazu an, der Frage nachzugehen, wie Menschen heute unter ganz anderen gesellschaftlichen Bedingungen gute Erfahrungen mit Kirche machen können - und wie welchen Beitrag unser Kirchenkreis Berlin Stadtmitte dazu leisten sollte und müsste.
Fünf Arbeitsgruppen diskutierten anschließend zu den Themen öffentliche Wahrnehmung, Gottesdienst, Finanzen, Vernetzung und Zukunft und Kirche. Dabei wurden die Kernthemen für die künftig Arbeit festgehalten und weitere Aufgaben definiert.
Sie hat hierbei die Frage des künftigen Erscheinungsbildes unserer Kirche und unserer Verkündigung - auch unter Einbeziehung anderer evangelischer "Player" wie Kitas, Schulen und Diakonie - erörtert. Die Synode möchte hierüber gerne weiter sprechen und hat den Kreiskirchenrat gebeten, bis zur Frühjahrstagung 2024 eine Konzeption für den voraussichtlich mehrjährigen Diskussionsprozess zu erarbeiten.
Die Synode beschloss außerdem dem Haushaltsplan für das kommenden Wirtschaftsjahr und wählte drei Mitglieder für den synodalen Ausschuss „Zukunft und Kirche“ und eine Person als weiteres Mitglied des Haushaltsausschusses.
Ein weiterer Diskussionspunkt des Kirchenparlaments war die Frage nach Mieterhöhungen in Wohnungen, die im Besitz von Kirchengemeinden sind. Die Entscheidung der Synode aus dem Jahr 2013 wurde bestätigt. Sie besagt, dass im Interesse finanzieller Sicherheit einerseits und aus sozialen Gründen andererseits die Mieten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen regelmäßig (nur) bis zum Erreichen des Mittelwerts des Mietspiegels erhöht werden sollen. Die Synode hat den Kirchengemeinden freigestellt, trotz der Begrenzung auf den Mittelwert entstehenden sozialen Härten mit ihren diakonischen Mitteln entgegenzuwirken. Sie hat außerdem den Kreiskirchenrat und Haushaltsausschuß beauftragt zu prüfen, ob die Gemeinden ihren Verpflichtungen aus dem Beschluss von 2013 in der Vergangenheit nachgekommen sind.
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