02/07/2024 0 Kommentare
"Körperwelten"-Museum: Bezirk geht in Berufung
"Körperwelten"-Museum: Bezirk geht in Berufung
"Körperwelten"-Museum: Bezirk geht in Berufung
# Nachrichten - Aktuelles
Veröffentlicht am Dienstag, 6. Januar 2015 15:02
![Blog image](https://edge.churchdesk.com/blog-4746/span7_16-9/public/39a/photocase_knallgruen_koerperwelten.jpg?c=3a74f100f6)
"Körperwelten"-Museum: Bezirk geht in Berufung
Der Streit um das geplante «Körperwelten»-Museum von Gunther von Hagens wird weiter vor Gericht ausgetragen: Der Bürgermeister von Berlin-Mitte, Christian Hanke (SPD), kündigte am Mittwoch in Berlin an, er werde gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 19. Dezember in Berufung gehen. Das Rechtsamt des Bezirks bereite einen entsprechenden Schriftsatz vor, sagte Hanke.
Die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts liege erst seit Freitag vergangener Woche vor. Die Betreiber des geplanten «Körperwelten»-Museums unter dem Fernsehturm gehen dagegen weiter von einer Eröffnung im Februar aus, hieß es auf Anfrage. Geplant ist die Präsentation von etwa 20 präparierten Leichen und etwa 200 weiteren Exponaten auf einer Ausstellungsfläche von 1.200 Quadratmetern.
Das Gericht hatte wenige Tage vor Weihnachten entschieden, dass das Museum des umstrittenen Leichen-Plastinator Hagens eröffnen darf. Der Bezirk Berlin-Mitte hatte zuvor eine Museumseröffnung unter Verweis auf das Berliner Bestattungsgesetz verboten. Dagegen hatten die Museumsbetreiber geklagt.
Laut Gericht ist für die Präsentation von plastinierten Leichen keine besondere Genehmigung notwendig. Das Berliner Bestattungsgesetz verbietet zwar das öffentliche Ausstellen von Leichen. Allerdings habe der Gesetzgeber damals entsprechend präparierte Leichen nicht mit erfassen wollen, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Vielmehr sei Ziel des Gesetzes die schnelle Bestattung Verstorbener gewesen. Plastinate seien für eine Bestattung gar nicht geeignet, da sie nicht verwesen. Auch eine Feuerbestattung in den bestehenden Krematorien scheide aus Umweltgründen aus.
Kommentare